Zielsetzung
Mein Ziel ist es, dem Gast einen angenehmen, ereignisreichen und an seinen Bedürfnissen orientierten Aufenthalt zu ermöglichen. Die Kurzzeitbetreuung soll nicht nur Ihnen als pflegenden Angehörigen Freiraum verschaffen, sondern auch Ihren Schützlingen eine Abwechslung des oftmals anstrengenden Alltags bieten. Die Angebote von „FreiRaum“ ermöglichen die Teilhabe in allen Lebensbereichen und fördern die Lebensqualität der Menschen mit Beeinträchtigung. Durch meinen rollstuhlgerechten Bus ist es den Gästen und mir möglich, verschiedenste Freizeitangebote wahrzunehmen, sodass die Kurzzeitbetreuung nicht nur für Sie eine Entlastung bedeutet, sondern auch für meine Gäste einen angenehmen Urlaub darstellt.
Finanzierung
Die Kurzzeitbetreuung können Sie über die Verhinderungspflege abrechnen, dies ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 39 SGB XI. Bei Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Im Tagessatz inbegriffen sind alle pflegerisch notwendigen Maßnahmen, die Verpflegung (ausgenommen Sonden- und Spezialnahrung), Betreuung und Unterkunft.
Ausflugskosten und Eintrittsgelder sind im Tagessatz nicht inbegriffen